Jusos Oberland
SPD
 

 
 

 

 
 

 

Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke

 

Klientelpolitik vor Atomkraftwerke

 

 

Nach dem Wahlsieg von Union und FDP und der Bildung einer schwarz-gelben Regierung ist die Verlängerung der Laufzeiten der verbliebenen Kernkraftwerke eine beschlossene Sache.
Unnötig ist zu erwähnen, dass die Energieversorger vor einem unglaublichen Geldregen stehen.
Der Umstand, dass sich alle deutschen Kernkraftwerke bereits amortisiert haben, ist dabei natürlich von besonderer Bedeutung. Auf Grund dessen erwirtschaften E.ON, RWE und Co. pro Tag und pro laufendem Atomkraftwerk einen Gewinn von etwa einer Million Euro.

Diese enormen Gewinnerwartungen und das rücksichtslose Gewinnstreben der Atomwirtschaft sind der ideale Motor für einen ungezügelten Lobbyismus und eine verkommene Klientelpolitik, wie sie die Bundesrepublik Deutschland in ihrer wechselvollen Geschichte noch nicht erlebt hat.
Die Ernennung Gerald Hennenhöfers zum Leiter der Reaktorsicherheitsabteilung unter dem neuen Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) ist dabei der Gipfel der Dreistigkeit und an Schamlosigkeit nicht mehr zu überbieten.
Gerade deshalb scheint die, in den Regierungsprogrammen der Union und FDP erwähnte, kurzfristige Nutzung, der als so genannten Brückentechnologie bezeichneten Kernenergie, nur wenig glaubhaft. Dieser Eindruck wird durch den Umstand verstärkt, dass die Atomkraft schon heute zur lückenlosen Stromversorgung nachweislich nicht von Nöten ist. Dies bezeugt nicht zu Letzt die Tatsache, dass im Jahre 2007 mehrere Atomkraftwerke auf Grund von Störfällen zeitgleich vom Netz genommen werden mussten, ohne dass es dabei auch nur annähernd ein Problem mit der Energieversorgung gab.

Trotz dessen und wider des geltenden Atomgesetzes soll selbst Biblis A, eines der ältesten und unsichersten Atomkraftwerke, weiter am Netz bleiben. Mehr als andere Atommeiler stellt Biblis A eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar.
Neben der Nähe zum größten Flughafen der Bundesrepublik und der Tatsache, dass der Reaktor nicht einmal dem Absturz eines Kleinflugzeuges standhalten könnte, weist Biblis A weitere eklatante Mängel auf, die auch mit einer Komplettüberholung und teilweisen Modernisierung nicht aus der Welt zu schaffen wären. Austretende Kühlflüssigkeiten und undichte Stellen an Brennelementen werden wider besseren Wissens bereitwillig in Kauf genommen und die Profite der Atomindustrie werden über die Sicherheit der Bevölkerung gestellt.

Neben den Schaden den Mensch und Umwelt, besonders auch durch das ungelöste Endlagerproblem nehmen, nimmt in Zeiten der Großspenden und wirtschaftlich motivierter Entscheidungen der Regierungsparteien vor allem die politische Kultur und das Verhältnis zwischen Bürgern und Politik Schaden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufzeitverlängerung

 

 

 

 

Die Diskussion um die Verlängerung der Laufzeiten für die 17 kommerziell genutzten Kernkraftwerke in Deutschland kommt auch nach der Ausfertigung des Atomgesetzes durch den Bundespräsidenten Christian Wulff nicht zu einem Ende.

 

Vielmehr gewinnt die Debatte, trotz aller Bemühungen der schwarz-gelben Bundes-regierung diesen gesunden Diskussionsprozess abzuwürgen, weiter an Intensität.
Dies ist im Hinblick darauf, dass der Bundespräsident selbst, damals noch als Minister-präsident des Landes Niedersachsen, von einer Zustimmungspflicht im Bundesrates ausging und es heute mehr den je Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit des be-schlossenen Gesetzes gibt, auch nicht weiter verwunderlich.

 

Zur Zustimmungsbedürftigkeit des Atomgesetzes:


Mit der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke geht auch eine Verlängerung der Auftragsverwaltung und damit eine Beschränkung der Verwaltungshoheit der Länder ein-her. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass die atomrechtliche Aufsicht von den Ländern im Auftrag des Bundes erfolgt.
Alleine auf Grund dieser Beschränkung der Verwaltungshoheit und einer mit der Ver-längerung der Auftragsverwaltung einhergehende und nicht zu unterschätzende finan-ziellen Belastung der Länder, ist von einer Zustimmungspflicht des Bundesrates auszu-gehen, Art. 73 I Nr. 14, 87 c GG.

 

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat mit der Übergehung des Bundesrates verdeut-licht, dass ihnen die Umsätze und Gewinne ihrer Lobbyisten wichtiger sind als die elemen-taren Grundprinzipien unserer demokratischen Ordnung und unser Bundespräsident, der noch als Ministerpräsident berechtigte Zweifel hegte, hat sich mit seiner ersten wichtigen Entscheidung ins Abseits manövriert.

 

Erst mit den anstehenden Klagen der SPD-geführten Bundesländer vor dem Bundesver-fassungsgericht in Karlsruhe kann dieser unsäglichen Atompolitik und schamlosen Bedie-nung der Stromlobbyisten ein Riegel vorgeschoben werden.

 

Sollte die Klage erfolgreich sein, was bei richtiger Auslegung der betroffenen Vorschriften und unpolitischer Betrachtung der Sachlage wahrscheinlich ist, käme dies einem politi-schen Supergau gleich.

Dann sollte sich die schwarz-gelbe Bundesregierung fragen, ob Neuwahlen anzusetzen sind, die das anhaltende Trauerspiel auf Ebene des Bundes beenden und der Bundes-präsident sollte sich die Frage stellen, ob ein Verweilen im Amt angemessen erscheint.